Gröperstraße 33
Telefon: (0 39 41) 2 60 98
E-Mail: info@caritas-halberstadt.de
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Friedrichstraße 118 a
Telefon: (0 39 43) 63 06 40
E-Mail: beratungsstelle-wr@caritas-halberstadt.de
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Bürgermeisterstraße 12
Telefon: (0 34 91) 41 10 40
E-Mail: info@caritas-wittenberg.de
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Karl-Marx-Platz 1 c
Telefon: (0 34 21) 71 16 79
E-Mail: info@caritas-torgau.de
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Schuldner- und Insolvenzberatung
Schuldnerberatung
Aus der bewältigbaren Verschuldungssituation kann durch Veränderung von Lebensumständen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung
...) schnell eine Überschuldungssituation werden. Der Schuldner ist selten auf diese Situation vorbereitet, wohingegen die
Gläubigerseite diese Situation einkalkuliert und über ein reichhaltiges Instrumentarium zur Eintreibung der Schuld trotz realer
Zahlungsunfähigkeit verfügt.
Die soziale Schuldnerberatung der Caritas stellt sich überschuldeten Einzelpersonen und Familien an die Seite und unterstützt
sie durch lebensstabilisierende psychosoziale Beratung sowie fachkompetente Hilfe für den Schuldnerschutz und die Schuldenregulierung.
Aufgaben der sozialen Schuldnerberatung sind insbesondere:
- Klärung der Verschuldungssituation
- Existenzsicherung
- Schuldnerschutz / Forderungsüberprüfung
- Psychosoziale Betreuung
- Schuldenregulierung / Entschuldung
Insolvenzberatung
Parallel zur sozialen Schuldnerberatung erfüllen die Beratungsstellen Aufgaben der Verbraucherinsolvenzberatung. Ziel und Anliegen der Verbraucherinsolvenzberatung ist es, überschuldeten Bürgerinnen und Bürgern eine Entschuldungsperspektive zu bieten, die über die Möglichkeiten der sozialen Schuldnerberatung hinaus geht.
Gesetzliche Grundlagen unterstützen dabei das außergerichtliche Schuldenregulierungsbemühen und ermöglichen, bei Scheitern der außergerichtlichen Einigungsversuche, die Erweiterung in ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren. Dabei ist auch eine Entschuldung möglich, selbst wenn die Schuldensumme nicht bzw. nicht vollständig zurück gezahlt wird, insofern der Schuldner über einen längeren Zeitraum intensive Schuldentilgungsbemühungen nachweisen kann (Wohlverhaltensperiode).
Besondere Aufgaben der Verbraucherinsolvenzberatung sind:
- außergerichtliche Schuldenregulierung
- Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Bemühungen
- Begleitung des Antragsverfahrens für eine gerichtliche Schuldenregulierung
- Begleitung in der Wohlverhaltensperiode
