Caritasverband für das Dekanat Halberstadt
Gröperstraße 33
38820 Halberstadt
Telefon: (0 39 41) 2 60 98
E-Mail: info@caritas-halberstadt.de
Heimkehrerentschädigung
Am 1. Juli 2008 tritt das Heimkehrer-Entschädigungsgesetz in Kraft. Es regelt die einmalige Entschädigung für Gefangene des Zweiten Weltkriegs, die zwischen 1947 und 1951 ins heutige Ostdeutschland zurückgekehrt sind. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf 500 bis 1.500 Euro pro Person. Grundlage für die Staffelung bildet die Dauer des Gewahrsams.
Kriegsgefangene, die in die Gebiete der neuen Bundesländer heimgekehrt waren, haben - anders als Heimkehrer in den alten Bundesländern - bislang keine Entschädigung erhalten. Hierbei handelt es sich um eine heute hochbetagte Personengruppe, die in der Regel 80 Jahre alt ist.
Durch das Gesetz werden deutsche Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zwangsdeportierte begünstigt, wenn sie nach dem 31.12.1946 in das Gebiet der ehemaligen DDR bzw. in die frühere Sowjetische Besatzungszone entlassen worden sind.
Die Caritas unterstützt Betroffene bei der Antragstellung. Zur Antragstellung sind u.a. mitzubringen:
- Kopie des Entlassungsscheins aus der Kriegsgefangenschaft
- Kopie des Personalausweises
- Angaben über Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Heimkehr und Wohnsitze seit 1991
Weitere Informationen zum Verfahren sowie Antragsformulare erhalten Sie unter www.bundesverwaltungsamt.de oder perb E-Mail: info@caritas-halberstadt.de
