Magdeburger Tandem
Fax (03 91) 4 08 05 20
Email: Magdeburger-Tandem@caritas-ikz-md.de  

Frau Melissa Henniges,
Dipl. Gesundheitswirtin (FH), Projektleiterin
Telefon: (0391) 4 08 05 14

Elena Schmidt,
Dipl. Sozialarbeiter (FH), Päd. Mitarbeiterin
Telefon: (03 91) 4 08 05 14
 
Kompetenzzentrum Arbeitsmarktintegration

Herr Nguyen Tien Duc,
Dipl. Sozialarbeiter (FH)
Telefon: (0391) 4 08 05 10
Fax       (03 91) 4 08 05 20
Email:   duc@caritas-ikz-md.de

 
Gesonderte Beratung und Betreuung für Zuwanderinnen und Zuwanderer
Herr Amidou Traore,
Telefon: (0391) 4 08 05 15

Frau Melissa Henniges,
Telefon: (0391) 4 08 05 14

Frau Elena Schmidt,
Telefon: (03 91) 4 08 05 14
 
Projektbeispiele des Zentrums  

 

Magdeburger Tandem

Integrationsprojekt für Jugendliche mit Migrationshintergrund

Beim „Magdeburger Tandem“ handelt es sich um ein Projekt, bei welchem Partnerschaften zwischen ehrenamtlichen Deutschen und jugendlichen Migranten gebildet werden, um die Integration der Jugendlichen in die deutsche Gesellschaft zu fördern.
Im Rahmen des Projektes werden ehrenamtliche Deutsche gesucht, um Tandempartnerschaften mit jugendlichen Migranten zu bilden.
Der ehrenamtliche Deutsche hilft dem jugendlichen Migranten bei der Bewältigung von Schul- sowie Alltagsproblemen bzw. unterstützt bei der Suche nach einem Studien-, Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz.
Der jugendliche Migrant erbringt dafür eine Gegenleistung im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten.

Projektbeginn: 1. August 2008
Projektende: 31. Juli 2011
Zeitaufwand: Das Tandempaar trifft sich ca. ein- bis zweimal in der Woche.
Was gewinne ich durch eine Tandempartnerschaft?
Durch die Tandempartnerschaft können jugendliche Migranten ihre Deutschkenntnisse verbessern, einen Zugang zum Arbeitsmarkt
finden und die deutsche Lebensweise besser kennen lernen.
Deutsche Ehrenamtliche erfahren mehr über fremde Kulturen und erhalten für ihre Unterstützung Gegenleistungen im Alltag.
Das Projekt „Magdeburger Tandem“ wurde mit Unterstützung des Magdeburger Netzwerkes für Ausländer- und Integrationsarbeit entwickelt und wird weiterhin durch dieses begleitet.
Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium Familien, Senioren, Frauen und Jugend über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wer kann am Projekt teilnehmen?

Ehrenamtliche Deutsche
können am Projekt teilnehmen, wenn sie Lust und Zeit haben, ihre Kenntnisse und Erfahrungen an jugendliche Migranten weiterzugeben, sie bei der Bewältigung von Schul- sowie Alltagsproblemen zu unterstützen oder ihnen bei der Suche nach einem Studien-, Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu helfen.

Jugendliche Migranten können am Projekt teilnehmen, wenn sie zwischen 14 und 27 Jahre alt sind und einen Spätaussiedlerstatus besitzen oder über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verfügen oder in absehbarer Zeit eine dieser Genehmigungen erhalten.

Die Hilfe und Unterstützung von deutschen Ehrenamtlichen ist für den jugendlichen Migranten kostenlos. Er sollte aber bereit sein, eine Gegenleistung im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten für den Tandempartner zu erbringen (z. B. Vermittlung von Kenntnissen der Heimatsprache).  Eine andere Möglichkeit der Gegenleistung ist die Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen (z.B. Mitwirkung/ Mitgestaltung von interkulturellen Veranstaltungen oder Seminaren).

Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern notwendig. 
 

Kompetenzzentrum Arbeitsmarktintegration

 

Ziel des Projektes ist es, die Gesellschaft für das Thema „Arbeitsmarktintegration“ zu sensibilisieren sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, um Migrantinnen und Migranten die Arbeitssuche zu erleichtern.

Wesentliche Handlungskonzepte:

  • das Thema in den bestehenden Netzwerken in Sachsen Anhalt einbringen
  • Bildungsträger motivieren, aktivieren und unterstützen, um Projekte, Existenzgründerseminare, Praktika, Eingliederungen in den Arbeitsmarkt durchzuführen
  • Migrantengruppen unterstützen, um ihre Barrieren auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und ihnen Hilfesysteme aufzuzeichnen.
  • Bedarf an Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten in der selbstständigen Tätigkeit analysieren, um geeignete Maßnahmen für sie anzuregen
  • für besonders schwere (Härte-)Fälle einsetzen, damit der Zugang zu gefundenen Arbeitsstellen von Migrantinnen und Migranten genehmigt wird
  • Vorträge zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten“ (bei Bedarf) halten, um die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren
  • durch Öffentlichkeitsarbeit gute Beispiele zum Thema „Migrantinnen/Migranten und Arbeitsmarkt“ transportieren, um Arbeitgeber zu motivieren, mehr Migrantinnen bzw. Migranten einzustellen
  • Veranstaltungen organisieren, um für dieses Thema eine Sensibilisierung zu erreichen
  • fachkompetente Beratung für andere Migrationsdienste im Land Sachsen-Anhalt

Gesonderte Beratung und Betreuung für Zuwanderinnen und Zuwanderer

 
Zuwanderinnen und Zuwanderer stoßen, besonders oft während der ersten Zeit in Deutschland, auf viele Hindernisse im deutschen Alltag.
 
 
Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. führt die gesonderte Beratung und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie deren Angehörigen in der Landeshauptstadt Magdeburg durch.
Die Beratung und Betreuung ist kostenlos, anonym und unabhängig von der Konfession.
 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Interkulturellen Beratungs- und Begegnungszentrums beherrschen neben der deutschen auch die englische, russische, französische, albanische, serbokroatische, vietnamesische und arabische Sprache.
 
 
Wir wollen gemeinsam mit dem Magdeburger Netzwerk für Ausländer- und Integrationsarbeit den Integrationsprozess der Zuwanderinnen und Zuwanderer fördern und unterstützen.
Was bieten wir an?
 
Beratung, Betreuung und Information:
  • in besonderen Problemlagen und in alltäglichen Angelegenheiten (z. B. im sozialen, familiären und psychischen Bereich)
  • in asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen
  •  bei der sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration
  • Orientierungshilfen zum selbständigen Zurechtfinden in Deutschland
  • praktische Hilfen beim Umgang mit Behörden
  • Vermittlung an Fachdienste
  • Beratung über freiwillige Rückkehr, Weiterwanderung und Familienzusammenführung
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
 
Alle zugewanderten und zuwandernden Menschen, wie beispielsweise:
  • Asylberechtigte
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber
  •  bleibeberechtigte sowie sonstige Flüchtlinge
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Angehörigen
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis
  • sowie sonstige auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer