Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Das Hauptziel in der Vormundschaftsführung ist die Wahrung der Rechte der Mündel. Die Vormundschaft umfasst eine Art Anwaltschaft für die in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen.
Zwecks des Vereins refugium ist die Förderung und Unterstützung der Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) im Land Sachsen-Anhalt durch den Caritasverband für das Bistum Magdeburg sowie durch ehrenamtliche Personen.
Die Kinder und Jugendlichen verdienen unseren Einsatz - ohne Begleitung erwachsener Familienangehöriger kommen sie aus ärmeren Ländern der Welt nach Deutschland, weil sie in ihrer Heimat keine Perspektive erkennen können. Wir unterstützen sie in allen lebensnotwendigen Dingen.
refugium e. V. ist korporatives Mitglied im Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.
Hier finden Sie unseren Flyer, in dem Sie mehr erfahren.
Zu unserem Foto:
Sie helfen, wenn es um das Thema Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt geht: Yvonne Dix (li.) und Sebastian Rother (stehend) am Standort Halle, Antje Markert und Roland Bartnig (Bildmitte) in Magdeburg. Ihre Aufgabe erfüllen sie unter dem Dach der Caritas, in Kooperation mit refugium e.V., jenem Förderverein, der mit Monika Schwenke (re.) an der Spitze von 1997 bis 2018 in eigener Trägerschaft die elterliche Fürsorge für unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland übernommen hatte.