Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Arbeiten in Deutschland – Sie haben im Ausland einen Beruf gelernt? Oder studiert?
Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufs- oder Studienabschlusses. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse.
Erhalten Sie nur eine Teilanerkennung, bieten wir Ihnen zusätzliche Qualifizierungsberatung und informieren zu konkreten Qualifizierungsangeboten für bestimmte Berufsgruppen. Auch Unternehmen und Institutionen profitieren von unseren vielfältigen Dienstleistungen.
Sie möchten in Deutschland arbeiten? Sie bringen einen ausländischen Bildungsabschluss mit?
Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
Die Beratungsstelle:
- berät Sie bei der Frage, ob Sie überhaupt eine Anerkennung benötigen
- unterstützt Sie beim Finden der für Ihren Berufs- oder Studienabschluss zuständigen anerkennenden Stelle
- berät Sie zu Qualifizierungsmöglichkeiten nach einer Teil- oder Nichtanerkennung Ihres Abschlusses
Sie möchten beraten werden?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater in Ihrer Nähe.
Die Anerkennung eines Berufes oder Studiums bedeutet, dass im Ausland erworbene Qualifikationen mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Das geschieht in einem gesetzlich geregelten Verfahren.
Für Personen, deren Qualifikationen als nicht-gleichwertig beurteilt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. So werden ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt verbessert. Für manche Abschlüsse ist eine Anerkennung die Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Wir beraten zu und vermitteln in Anpassungsqualifizierungen.