Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land hat von der gesetzlichen Ermächtigung mit der Härtefallkommissionsverordnung vom 9. März 2005 Gebrauch gemacht. In Sachsen-Anhalt wurde die Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle beim Ministerium für Inneres und Sport eingerichtet.
Weitere Einzelheiten können u. a. dem Merkblatt mit Stand vom 3. Mai 2023 entnommen werden.
Monika Schwenke, Leiterin der Abteilung Beratende Dienste / Sozialpolitik beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg und Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg, ist Vorsitzende der Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt (übrigens das einzige Land, wo die Katholische Kirche den Vorsitz stellt - und das seit rund 20 Jahren). Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder von Behörden, Kirchen und Sozialverbänden an, darunter je zwei Vertreter der Kommunen und von Ministerien. Für eine positive Entscheidung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Hauptgründe für Härtefall-Anträge sind bereits langjährige Aufenthalte in Deutschland sowie Erkrankungen. Das Bleiberecht ist zunächst auf ein Jahr befristet, danach erfolgt eine erneute Überprüfung durch das Ministerium. Die Anträge werden von einem der Mitglieder eingebracht.