Thema Aufsichtspflicht und Haftung
Das Spannungsfeld von Theorie und Praxis fest im Blick - so organisierten die Referentinnen des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg und der Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius (ctm) am 17.1.2020 eine Fortbildung für die Mitarbeiter aus den (teil-) stationären Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe des Bistums Magdeburg. Für die fachliche Kompetenz konnte der sogenannte "Vater des SGB VIII" (Sozialgesetzbuch), Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, als Dozent gewonnen werden.
In der Rechtsprechung spielen die Begriffe "Vernunft", "pädagogisch notwendig / begründbar" und "gesunder Menschenverstand" eine große Rolle. Damit dürften die allermeisten Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, hinreichend abgesichert sein. Ein-eindeutige gesetzliche Regelungen bzgl. der Aufsichtspflicht fehlen jedoch. Geregelt sind die Rechtsfolgen dazu.
Damit verbunden ist auf der einen Seite eine teilweise große Unsicherheit bei den Mitarbeitenden; auf der anderen Seite führt dies zu einem Ermessensspielraum, der Platz für pädagogisch begründete Entscheidungen lässt. Auch zur Qualifikation von Aufsichtführenden gibt es keine Vorschriften - Begriffe wie: Erfahrung, pädagogische Ausbildung, besondere Fähigkeiten, Zumutbarkeit sind die gängigen Begriffe in der Literatur.
Schwammig? - Aber wahr!
Vor diesem Hintergrund widmeten sich im Rahmen der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung Fach- und Leitungskräfte aus den (teil-) stationären Hilfen zur Erziehung sowie aus den Wohnheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen dem Thema "Aufsichtspflicht und Haftung".
In beeindruckender Wiese stellte Prof. Reinhard Wiesner allgemeine und elementare Grundlagen der geltenden Rechtsprechung vor und verknüpfte dies mit den sich daraus abzuleitenden Anforderungen an Einrichtung, Leitung und deren pädagogischen Mitarbeitenden. Mit rechtssicheren Hinweisen und Handlungsempfehlungen anhand vieler Situationsbeschreibungen aus der Praxis wurden so alle Anwesenden bzgl. ihrer Aufsichts- und Haftungspflicht geschult.
Vor allem aber wurden sie darin gestärkt, dass es für das Gelingen in der sozialpädagogischen Arbeit kein Standard-Rezept gibt und sie vieles bereits richtig tun. Prof. Reinhard Wiesner: "Was pädagogisch begründet und anhand der Handlungskonzepte nachvollziehbar ist, kann keine Aufsichtsverletzung sein".