Hilfen zur Erziehung
Zu den Hilfen zur Erziehung gehören vor allem die Erziehungsberatung, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung, das Betreute Wohnen, die Tagesgruppen und Mutter-Kind-Einrichtungen.
Die Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern und tragen zum besonderen Schutz bei Kindeswohlgefährdungen bei.
Das Ziel der Hilfen zur Erziehung liegt v. a. darin, die Kinder und Jugendlichen pädagogisch zu stärken, ihnen ein Zuhause in prekären Lebenssituationen zu bieten, aber ebenso auch eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen.
In einem Hilfeplan werden die verschiedenen ambulanten und (teil-)stationären Angebote geplant. Somit sollen (und können) alle Betroffenen an der Gestaltung der Hilfen zur Erziehung beteiligt werden.
Auf diese Hilfen besteht sogar ein Rechtsanspruch gegenüber dem Jugendamt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Allerdings gilt kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Hilfe, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform.