Die Argumente für eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft
Das Jugendamt hat regelmäßig zu prüfen, ob im Interesse des Kindes oder des Jugendlichen die Bestellung einer natürlichen Person, die die Vormundschaft ehrenamtlich führt, angezeigt ist. Sobald dies der Fall ist, ist dies dem Familiengericht mitzuteilen.
Der Vormund hat das Ziel, den individuellen Bedarfen und Voraussetzungen des Mündels gerecht zu werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jede der vier Vormundschaftsformen - also ehrenamtliche Vormundschaften, Amtsvormundschaften, Vereinsvormundschaften, Berufsvormundschaften - ihre spezifischen Potenziale und Grenzen haben.
Dies sind die wesentlichen Vorteile der ehrenamtlichen Vormundschaft:
- ... am ehesten in der Lage, eine familiär geprägte persönliche Beziehung zum Mündel zu führen
- ... nimmt emphatisch Anteil an der Lebenssituation des Mündels und entwickelt gemeinsam mit den Jugendlichen Perspektiven
- ... kann gegenüber einem beruflichen Vormund mehr Zeit, Engagement und persönliche Zuwendung für den Mündel aufbringen
- ... quasi ständig für den Mündel erreichbar, der Mündel fühlt sich bestärkt und in vielen Angelegenheiten konkret unterstützt
- ... habt eine unabhängige Stellung gegenüber dem Jugendamt und zugleich frei darin, Widerspruch einzulegen oder auch eine Leistung vor dem Verwaltungsgericht einzuklagen
- ... kann den Mündel über die Schwelle der Volljährigkeit hinaus weiter begleiten
- ... erlebt die Beziehung zum Mündel zumeist als bereichernd und beglückend
- ... beinhaltet eine aktive professionelle Unterstützung hinsichtlich der Ausbildung als Vormund und eine aktive Begleitung, inkl. personelle Unterstützung in besonderen Fällen