Für Kinder und Jugendliche
Hier haben wir grundlegende Informationen für Kinder und Jugendliche zum Thena Vormundschaft zusammengefasst. So können sie sich einen kompakten Überblick verschaffen.
Hier haben wir grundlegende Informationen für Kinder und Jugendliche zum Thena Vormundschaft zusammengefasst. So können sie sich einen kompakten Überblick verschaffen.
Kinder können und dürfen zahlreiche Entscheidungen nicht alleine treffen. Also müssen Deine Eltern für Dich entscheiden und auch für Dich unterschreiben bis du 18 Jahre alt bist. Dies ist z. B. der Fall bei der An- oder Abmeldung in einem Verein, wenn es um die Auswahl einer Schule für Dich geht oder wenn Du ein Handy kaufst.
Wer Dein Vormund wird, entscheidet das Familiengericht. Du darfst aber mitreden und wirst in jedem Fall nach Deiner Meinung gefragt.
Unsere Fach- und Servicestelle sucht Menschen, die für Dich die Vormundschaften übernehmen können, ohne dass sie dies beruflich tun oder dafür bezahlt werden. Wir nennen sie ehrenamtliche Vormünder oder Einzelvormünder. Solch ein Mensch hat viel Zeit für Dich und Du kannst ihn immer erreichen, wenn Du Fragen hast oder Hilfe brauchst.
Wenn Du Dir wünschst, dass dein Onkel, deine Großmutter oder eine Erwachsene, die du kennst, Dein Vormund wird, ist es wichtig, dass Du es (zum Beispiel uns) sagst. Sage es aber der Person auch selbst, damit sie Dir hilft, es dem Gericht mitzuteilen. Du kannst es aber auch mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts, dem Richter oder der Richterin oder mit einem Rechtspfleger (arbeitet auch beim Gericht) besprechen. Das Gericht muss Deinen Wunsch anhören und berücksichtigen. Es prüft aber auch, ob die Person geeignet ist, Dein Vormund zu werden.
Nicht immer klappt es, dass wir einen Einzelvormund für jedes Kind finden. Deswegen bestimmt das Gericht oft einen Mitarbeiter aus einem Vormundschaftsverein (z. B. von unserer Fach- und Servicestelle) oder vom Jugendamt zum Vormund. Du darfst es sagen, wenn Du lieber einen Mann oder eine Frau als Vormund haben möchtest oder Du Dir wünscht, dass Dein Vormund Deine Interessen gut versteht, z. b. ob es um Sport oder Musik geht.
In den meisten Fällen wohnst Du nicht bei Deinem Vormund. Für ehrenamtliche Vormünder und für alle anderen Vormünder, die für Ihre Arbeit bezahlt werden, besteht nicht die Möglichkeit, dass ihre Schützlinge bei ihnen wohnen. Eine Ausnahme wäre, wenn Du z. B. bei einem nahen Verwandten lebst, der auch Dein Vormund ist. Wenn er in seiner Wohnung Platz für Dich hat, dann darf er auch entscheiden, dass Du bei ihm wohnst.
Dein Vormund muss wichtige Entscheidungen mit Dir gemeinsam treffen. Bei kleineren Kindern entscheidet er zunächst allein über die Kindertagesstätte und über notwendige Behandlungen, z. B. bei einem Arzt oder einem Therapeuten. Wenn Du älter bist, entscheidet er mit Dir über die Schule, die Ausbildung oder darüber, ob Du schon mit deinem Freund oder Deiner Freundin allein in Urlaub fahren darfst. Dein Vormund stellt auch Anträge für Dich. Er beantragt z. B. eine "Hilfe zur Erziehung", damit Du in einer Wohngruppe oder bei einer Pflegefamilie leben kannst. Dein Vormund ist bei allen wichtigen Gesprächen dabei und kann Dich unterstützen. Er kümmert sich auch um alle Geldangelegenheiten und alle notwendigen Kontakte zu Behörden, Vereinen und Ämtern.
Entscheidungen im Alltag trifft der Vormund nicht. Wenn es darum geht, wann Du nach Hause kommen sollst, welche Pflichten Du im Haushalt hast, wann Du Filme gucken darfst, sind Deine Pflegeeltern oder Erzieher*innen zuständig. Wenn Du aber nicht damit einverstanden bist, wie Dein Alltag geregelt wird, kannst Du mit deinem Vormund sprechen und ihn bitten, sich mit Dir darum zu kümmern.
Du hast ein Recht darauf, dass der Vormund Dich bei allen für dich wichtigen Entscheidungen beteiligt. Er muss Dich dazu fragen und Deine Meinung anhören. Er muss aber nicht immer so entscheiden, wie Du das möchtest. Entscheidet er anders, lass Dir erklären, warum er dies tut.
Damit Du mitbestimmen kannst, müsst Ihr Euch treffen. Der Vormund ist verpflichtet, sehr regelmäßig Kontakt zu Dir zu halten. In der Regel soll er Dich einmal im Monat sehen, damit er Dich gut kennenlernt. Ihr könnt zusätzlich miteinander telefonieren und Kontakt per Messenger halten, wenn Du ein Handy hast. Dann ist es leichter, gemeinsam zu guten Entscheidungen zu kommen.
Ehrenamtliche Vormünder nehmen sich viel Zeit für Dich, somit können sie Dich am besten kennenlernen.
Ja, der Vormund entscheidet auch über Besuche zwischen Dir und allen anderen Personen, die Dir wichtig sind. Du hast das Recht, dabei beteiligt zu werden. Es kann auch sein, dass verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor diese Kontakte möglich sind. Lass es Dir gut von Deinem Vormund erklären, damit Du seine Entscheidungen verstehst.
Wenn die Besuche für Dich zu selten sind, bitte Deinen Vormund um Unterstützung, das zu ändern.
Außer dem Recht auf Kontakt und Beteiligung hast Du noch andere Rechte, für die sich der Vormund einsetzen muss; dazu gehören u. a.:
Es wird vorkommen, dass Dein Vormund anderer Meinung ist als Du. Wenn Du seine Entscheidung nicht richtig findest, frage nach. Dein Vormund wird Dir seine Gründe erklären.
Es kann aber vorkommen, dass Du die Entscheidungen Deines Vormunds gar nicht verstehst. Wenn es um sehr wichtige Entscheidungen für Dich geht, z. B. darum, bei wem Du lebst, kann das schlimm für Dich sein. Was kannst Du dann machen?
Du kannst uns oder eine Person, der Du vertraust, bitten, mit dem Vormund zu sprechen, vielleicht gemeinsam mit Dir.
Wir können Dir auch Kontakt zu einer "Ombudstelle" vermitteln, wenn es diese in Deiner Nähe gibt. Ombudstellen beraten Kinder und Jugendliche in solchen schwierigen Situationen.
Wenn es für Dich ganz schwierig ist, kannst Du Dich beim Familiengericht beschweren. Auch dabei können wir Dich unterstützen. Das Gericht wird Dich und Deinen Vormund anhören. Wenn das Gericht überzeugt ist, dass Dein Vormund gegen Deine Interessen handelt, kann es ihn entlassen und einen anderen Vormund bestellen. Das kommt aber nur selten vor.
Wenn Dir das Gericht einen ehrenamtlichen Vormund bzw. Einzelvormund zugeteilt hat, kann es sein, dass dieser Unterstützung in ganz bestimmten Angelegenheiten (wie z. B. beim Asylverfahren) benötigt, weil er sich damit überhaupt nicht auskennt. Dann bekommst Du vom Gericht einen zusätzlichen Pfleger. Zusätzliche Pfleger entscheiden und unterschreiben wie Vormünder. Sie kümmern sich also nur um ein oder wenige genau festgelegte Anliegen. Der zusätzliche Pfleger steht ergänzend neben dem Vormund. Das hat nichts mit Pflege zu tun (und ist deshalb, zugegeben, in diesem Zusammenhang ein wenig ein komisches Wort).
Wenn Du nicht so gerne liest, sondern Dir zuerst gerne interessante Videos ansehen möchtest, bist Du hier genau richtig. Wir haben Dir eine kleine Auswahl zusammengestellt.
Was ist eine Vormundschaft? Das wird Dir in diesem Video gezeigt.
Was macht ein Vormund? Sieh dir dazu dieses Video von Stadtgrenzenlos an.
Was ist ein ehrenamtlicher Einzelvormund? Wie bekomme ich einen Einzelvormund? Dieses Video auf Deutsch erklärt (nicht nur) für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, wie Du einen ehrenamtlichen Einzelvormund erhältst. Das Video gibt es zudem in den Sprachen
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Das Wichtigste zu typischen Themen der Vormundschaft findest Du hier:
Die Rechte der Kinder (von "logo! Einfach erklärt" / KIKA)
KINDERRECHTE - FIBEL ( /
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) einfach formuliert für Kinder von 6 bis 12 Jahren
KINDERRECHTE - FIBEL ( /
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) einfach formuliert für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren
Das Asylverfahren. Deine Rechte, Deine Perspektiven
Was geht? - Das Heft zu Flucht und Asyl
Was geht? - 1 Zuhause, 2 Zuhause, 3 Zuhause... - Das Heft über Identitäten, Sprachen und Grenzen