Vormund*in werden konkret
1. Informationsgespräch - Ihr erster Kontakt zu uns
Im ersten telefonischen Gespräch mit Ihnen beschreiben wir die inhaltlichen Aspekte einer vormundschaftlichen Begleitung eines minderjährigen geflüchteten Kindes oder Jugendlichen. Sie erfahren, welche Aufgaben auf Vormund*innen zukommen. Zudem informieren wir darüber, aus welchen Situationen und aus welchen Ländern die jungen Geflüchteten zumeist kommen. Wir sprechen über die Herausforderungen, welche die jungen Menschen zu bewältigen haben und auf welche Weise wir sie gut begleiten können. Nicht zuletzt erklären wir, wie das Verfahren aussieht, um Vormund*in zu werden.
Nach diesem Termin signalisieren Sie uns, dass Sie gerne eine Vormundschaft übernehmen möchten und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.
2. Persönliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
Wir führen mit allen, die sich für die Übernahme einer Vormundschaft entscheiden, ein persönliches Kennenlerngespräch. Es ist uns wichtig, dass wir uns gegenseitig bekannt machen und dass Sie erfahren, wer Sie während einer Vormundschaft begleitet. Uns interessiert Ihre Motivation zur Übernahme einer Vormundschaft, welche Vorstellungen, Möglichkeiten und Grenzen Sie in Bezug auf die Unterstützung eines Mündels sehen.
Ziel dieses persönlichen Gespräches ist es, eine reflektierte Entscheidung zur Übernahme einer Vormundschaft vorzubereiten. Denn mit diesen Informationen soll durch uns in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Jugendamt eine Stellungnahme für das Familiengericht erarbeitet werden, in der wir darlegen, warum wir davon ausgehen, dass Sie für die Übernahme einer Vormundschaft geeignet sind.
3. Schulung
In geeigneter Weise vermitteln wir Ihnen die fachlichen Grundlagen, die zur Führung einer Vormundschaft erforderlich sind. Folgende Themen stehen dabei im Vordergrund:
- Vormundschaftsrecht
- Jugendhilferecht
- Sozialleistungsrecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Verfahrensabläufe (insbesondere) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Materialien, die für die Vormundschaftsarbeit hilfreich sind
Die Teilnahme an der grundlegenden Schulung ist Voraussetzung für die Vermittlung einer Vormundschaft durch die Fach- und Servicestelle. Termine zur Schulung erhalten Sie direkt von uns nach dem persönlichen Kennenlerngespräch.
Wenn Sie während der Tätigkeit als Vormund*in weitere inhaltliche Unterstützung benötigen, können Sie hierfür unsere aufbauenden Schulungen nutzen oder sich individuell fortbilden lassen. Solche Themen könnten dabei beispielsweise eine Rolle spielen:
- Grundlagen des Aufenthalts- und Asylrechts - inkl. Asylverfahren
- Umgang mit traumatischen Erfahrungen der Schützlinge
- Schutz Minderjähriger vor sexualisierter Gewalt
- Rechtliche Veränderungen
- Umgang mit Nähe und Distanz
4. Es geht los - Kennenlernen von Schützling und Ehrenamtlichen
Nachdem Sie die Basisschulung absolviert haben, erfahren wir vom örtlich zuständigen Jugendamt, für welche Schützlinge eine ehrenamtliche Vormundschaft in Frage kommt. Dann erfragen wir bei den Schützlingen deren Vorstellungen und Wünsche bzgl. des künftigen Vormunds / Vormundin. Dieser Prozess kann eine Weile dauern.
Gibt es dann ein aus unserer Sicht passendes Tandem, kontaktieren wir Sie und arrangieren einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen - in einem geschützten Rahmen, zumeist in der Einrichtung, wo die Jugendlichen wohnen.
Sind beide Seiten nach dem Kennenlernen einverstanden, die Vormundschaft miteinander einzugehen, organisieren wir in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt den förmlichen Wechsel der Vormundschaft.
Wichtig ist, dass sowohl der junge Mensch als auch Sie jederzeit die Möglichkeit haben, den Vermittlungsprozess abzubrechen, falls zum Beispiel "die Chemie" nicht stimmt. Dann suchen wir weiter.
5. Übernahme und Verlauf der Vormundschaft
Das Familiengericht bestellt den / die neue Vormund*in per Gerichtsbeschluss und händigt hierzu eine Bestellungsurkunde aus. Dies dauert ab Einreichung des Wechselantrages beim Familiengericht voraussichtlich ein bis zwei Monate, manchmal leider auch länger.
Sie erfahren in der ersten Phase nach der Bestellung eine enge Begleitung durch uns. Sie erhalten zudem Hinweise und Checklisten für die ersten Schritte, die gemacht werden müssen. Für die aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten wir eine individuelle Beratung an.
Während der gesamt Vormundschaft begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Sie können sich jederzeit telefonisch, persönlich oder per E-Mail an uns wenden - sei es zur Unterstützung bei fachlichen Fragen oder um über Erlebtes zu sprechen. Wir nehmen uns Zeit für ein ausführliches Gespräch.
Zudem wollen wir regelmäßige Austauschtreffen mit anderen Vormund*innen initiieren und werden Fortbildungen zu relevanten Themen anbieten. Diesbezüglich werden wir Sie persönlich informieren.
6. Ende der Vormundschaft - Weitere Begleitung in Form einer Patenschaft?
Nach geltendem Recht endet jede Vormundschaft am 18. Geburtstag der Mündel. Zugleich endet damit Ihre rechtliche Verantwortung als Vormund*in. Erfahrungsgemäß dauert die persönliche Beziehung zumeist an und die jungen Volljährigen fragen nach Unterstützung, um die neuen Herausforderungen zu meistern. Auch in dieser Zeit bieten wir weiterhin unsere Unterstützung, indem wir Ihre Patenschaft begleiten.
Haben Sie Interesse an der Übernahme einer Vormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.